Privat fortgeführte PenKa löst KV Pflicht aus – bei Direktversicherungen nicht. Die Leistungen aus den betrieblichen Durchführungswegen Pensionskasse und Direktversicherung lösen gemäß BSG Urteil vom 23. Juli 2014 unterschiedliche KV Beitrags-Behandlungen aus; siehe hierzu Stellungnahme unserer Rechtsabteilung. Anlage Sie haben Fragen? Für einen Gedankenaustausch stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Viele Grüße Bernd Brinkmann Bankfachwirt MLP...Mehr erfahren...
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