Privat fortgeführte PenKa löst KV Pflicht aus – bei Direktversicherungen nicht.
Die Leistungen aus den betrieblichen Durchführungswegen Pensionskasse und Direktversicherung lösen gemäß BSG Urteil vom 23. Juli 2014 unterschiedliche KV Beitrags-Behandlungen aus; siehe hierzu Stellungnahme unserer Rechtsabteilung.
Sie haben Fragen? Für einen Gedankenaustausch stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Viele Grüße
Bernd Brinkmann
MLP Finanzberatung SE
Telefon: 0521 – 962040
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Maklerregister-Nr.
D-FJQL-OTNO3-61
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