Haftpflicht: Schadenersatz bei wissentlicher Pflichtverletzung?

In allen Berufshaftpflicht-Policen ist inhaltsgleich ein oft unterschätzter Risiko-Ausschluss geregelt:

„Wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschriften, Anweisung oder Bedingung des Auftraggebers“ ist nicht versichert!

Je nach Perspektive (Sicht von Mandant, Berufsträger oder Versicherer) gibt es dazu teilweise widersprüchliche Aussagen:

  • +  „… spielt in der Schadenregulierung eine untergeordnete Rolle“ (ein Versicherer)
  • +  „… den wohl gefährlichsten Risiko-Ausschluss enthält § 4 Abs. 5 AVB“ ( Anwaltsblatt 1/2014)
  • +  „… in ca. 20% der Haftungsfälle wird der Versicherungsschutz ganz oder teilweise versagt“ (ein anderer Versicherer)

Hinweis des Beratungszentrums:

Die meisten der ca. 18 Versicherer bieten bei Wissentlichkeit einen „erweiterten Abwehrschutz“ – dies aber in unterschiedlichen Qualitätsstufen. Und auch nur dann, wenn die AKTUELLEN AVB der Police zugrunde liegen.

Hier geht´s zur Anlage: Anlage aus AnwBl 1/2014

5DM31882

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Brinkmann
MLP Finanzberatung SE
Telefon: 0521 – 962040
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Maklerregister-Nr.
D-FJQL-OTNO3-61

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