In allen Berufshaftpflicht-Policen ist inhaltsgleich ein oft unterschätzter Risiko-Ausschluss geregelt:
“Wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschriften, Anweisung oder Bedingung des Auftraggebers” ist nicht versichert!
Je nach Perspektive (Sicht von Mandant, Berufsträger oder Versicherer) gibt es dazu teilweise widersprüchliche Aussagen:
- + „… spielt in der Schadenregulierung eine untergeordnete Rolle“ (ein Versicherer)
- + „… den wohl gefährlichsten Risiko-Ausschluss enthält § 4 Abs. 5 AVB“ ( Anwaltsblatt 1/2014)
- + „… in ca. 20% der Haftungsfälle wird der Versicherungsschutz ganz oder teilweise versagt“ (ein anderer Versicherer)
Hinweis des Beratungszentrums:
Die meisten der ca. 18 Versicherer bieten bei Wissentlichkeit einen “erweiterten Abwehrschutz” – dies aber in unterschiedlichen Qualitätsstufen. Und auch nur dann, wenn die AKTUELLEN AVB der Police zugrunde liegen.
Hier geht´s zur Anlage: Anlage aus AnwBl 1/2014
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Brinkmann
MLP Beratungszentrum StB/WP/RA
Telefon: 0521 – 9652723
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