Haftpflicht: Schadenersatz bei wissentlicher Pflichtverletzung?

In allen Berufshaftpflicht-Policen ist inhaltsgleich ein oft unterschätzter Risiko-Ausschluss geregelt:

“Wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschriften, Anweisung oder Bedingung des Auftraggebers” ist nicht versichert!

Je nach Perspektive (Sicht von Mandant, Berufsträger oder Versicherer) gibt es dazu teilweise widersprüchliche Aussagen:

  • +  „… spielt in der Schadenregulierung eine untergeordnete Rolle“ (ein Versicherer)
  • +  „… den wohl gefährlichsten Risiko-Ausschluss enthält § 4 Abs. 5 AVB“ ( Anwaltsblatt 1/2014)
  • +  „… in ca. 20% der Haftungsfälle wird der Versicherungsschutz ganz oder teilweise versagt“ (ein anderer Versicherer)

Hinweis des Beratungszentrums:

Die meisten der ca. 18 Versicherer bieten bei Wissentlichkeit einen “erweiterten Abwehrschutz” – dies aber in unterschiedlichen Qualitätsstufen. Und auch nur dann, wenn die AKTUELLEN AVB der Police zugrunde liegen.

Hier geht´s zur Anlage: Anlage aus AnwBl 1/2014

5DM31882

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Brinkmann
MLP Beratungszentrum StB/WP/RA
Telefon: 0521 – 9652723
E-Mail:

Archiv

0171 555 82 63