bAV: Ausblick 2016-BMAS plant Reform der Betriebsrente (BetrAVG)
Zur Stärkung der bAV befinden sich für 2016 u.a. folgende Themen auf dem Prüfstand:
- Enthaftung der Arbeitgeber
- höhere Dotierung im § 3 Nr. 63 EStG
- KV/PflV-Beitrag für bAV-Rentner
- keine Anrechnung auf Grundsicherung
Im Fokus steht auch der Abbau steuer– und sozial- versicherungsrechtlicher Hemmnisse. Gerade im Segment KMU werden haftungsarme Möglichkeiten zum Aufbau einer bAV benötigt.
Das Fördervolumen im §3 Nr.63 von mtl. 242 € kann um weitere 150 € ergänzt werden, sofern keine Pauschalversteuerte „40b-Direktversicherung“ vorliegt. Außerdem: die „Vervielfältigungsregel“ bei Ausscheiden gilt nach wie vor.
Anlage Auszug EStG
Ich halte Sie gerne auf dem Laufenden.
Viele Grüße
Ihr Bernd Brinkmann
Bankfachwirt
MLP Finanzdienstleistungen AG
Geschäftsstelle Bielefeld I
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Telefon: 0521 – 9652723
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Ich glaube kaum, daß der Gesetzgeber den enormen Vertrauensverlust durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz in 2004 durch Reformen wieder kompensieren kann, zumal man auch bei Richtern und Rechtssprechung sich fragen muß, ob diese noch insoweit objektiv entscheiden. Bei allen Altersvorsorgeprodukten, wo der Staat die Finger drinnen hat, ist Vorsicht geboten.
Sehr geehrter Herr Nack.
Herzlichen Dank für Ihren Beitrag. Meine Klienten haben die Möglichkeit, aus verschiedenen Optionen der Geldanlage zu wählen.
Ob dabei staatlich geförderte Lösungen in Anspruch genommen werden, obliegt immer der persönlichen Situation im Einzelfall.
Herzliche Grüße Bernd Brinkmann