Vorzeitiges Ausscheiden des Mitarbeiters – versicherungsvertragliche Lösung
Die Erklärung zur versicherungsvertraglichen Lösung ist nur dann wirksam, wenn sie vom Arbeitgeber zum richtigen Zeitpunkt abgegeben wird. Bei Unwirksamkeit der Erklärung besteht das Risiko der Nachschussverpflichtung bei Ausscheiden des Mitarbeiters.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer erklären muss, dass er vom versicherungsvertraglichen Verfahren Gebrauch macht, also den Vertrag bei Ausscheiden mitgibt. Neu an dieser Regelung ist, dass es eine schriftliche Bestätigung (Mustererklärung) geben muss, die im zeitlichen Zusammenhang mit dem Ausscheiden des Mitarbeiters steht.
Was bedeutet das für Sie als Arbeitgeber? Bitte lesen Sie hier.
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Bernd Brinkmann
Bankfachwirt
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