Verschärfte steuerstrafrechtliche Risiken durch SchwarzGeldBekG und § 371 AO nF
Haftungsrecht und Strafrecht sind leider sehr komplex und oft überraschend – gerade im Spannungsverhältnis Berater, Mandant und Finanzämter.
So wehrt Ihr Berufshaftpflichtversicherer zwar unbegründete Ansprüche ab, sobald aber strafrechtliche Aspekte hinzutreten, geht die Abwehrfunktion Ihrer Haftpflicht-Police „ins Leere“.
Genau hier setzen Strafrechtsschutzdeckungen der auf StB/WP-spezialisierten Versicherer Deutschlands auf und bieten u.a. folgende Deckungsinhalte:
- Verteidigung z.B. bei Vorwurf der Beihilfe (§ 27 StGB) zu:
– §§ 84 und 64 GmbHG – Insolvenzverschleppung
– § 370 AO – Steuerhinterziehung
– § 264 StGB – Subventionsbetrug - auch berufsrechtliche Verfahren seitens der Kammer
- freie Anwaltswahl – natürlich abweichend von gesetzlichen RVG-Sätzen
- Kostenübernahme auch für Gutachten oder erforderliche Öffentlichkeitsarbeit
- keine Wartezeit und ohne Selbstbehalt
Für ausführliche Informationen oder ein persönliches Gespräch in Ihrer Kanzlei sprechen Sie mich bitte an!
Ihr
Bernd Brinkmann
MLP Beratungszentrum StB/WP/RA
Herforder Straße 22
33602 Bielefeld
Telefon: 0521 – 9652723
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