Verschärfte steuerstrafrechtliche Risiken

Verschärfte steuerstrafrechtliche Risiken durch SchwarzGeldBekG und § 371 AO nF

Haftungsrecht und Strafrecht sind leider sehr komplex und oft überraschend – gerade im Spannungsverhältnis Berater, Mandant und Finanzämter.
So wehrt Ihr Berufshaftpflichtversicherer zwar unbegründete Ansprüche ab, sobald aber strafrechtliche Aspekte hinzutreten, geht die Abwehrfunktion Ihrer Haftpflicht-Police „ins Leere“.
Genau hier setzen Strafrechtsschutzdeckungen der auf StB/WP-spezialisierten Versicherer Deutschlands auf und bieten u.a. folgende Deckungsinhalte:

  1. Verteidigung z.B. bei Vorwurf der Beihilfe (§ 27 StGB) zu:
    – §§ 84 und 64 GmbHG – Insolvenzverschleppung
    – § 370 AO – Steuerhinterziehung
    – § 264 StGB – Subventionsbetrug
  2. auch berufsrechtliche Verfahren seitens der Kammer
  3. freie Anwaltswahl – natürlich abweichend von gesetzlichen RVG-Sätzen
  4. Kostenübernahme auch für Gutachten oder erforderliche Öffentlichkeitsarbeit
  5. keine Wartezeit und ohne Selbstbehalt

Für ausführliche Informationen oder ein persönliches Gespräch in Ihrer Kanzlei sprechen Sie mich bitte an!

Bernd Brinkmann

Ihr
Bernd Brinkmann
MLP Beratungszentrum StB/WP/RA
Herforder Straße 22
33602 Bielefeld

Telefon: 0521 – 9652723
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