Datenverlustrisiko in StB/WP/RA Kanzleien

Datenverlustrisiko in StB/WP/RA Kanzleien

Kanzleien haben eine Vielzahl an sensiblen  Mandantendaten. Diese Daten sind analog
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schützenswerte Daten. Steuerberater unterliegen wie auch
Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer der Verschwiegenheit. Dies ist gesetzlich bzw. berufsrechtlich
geregelt. Gerade auch Daten von gewerblichen oder prominenten Mandanten sind ob ihrer Inhalte ein
begehrtes Objekt. Kosten die entstehen, sollten Speichermedien (z.B. Laptops, Speichersticks, etc.)
verloren gehen oder entwendet werden, liegen bei einem Laptop schnell bei über 30.000 € zur
Wiedererlangung der Daten und Dokumentierung. Kosten für die Wiederherstellung von Netzwerken,
Datenbanken, etc. sind analog um ein Mehrfaches höher. Sind Mandantendaten entwendet worden
oder verloren gegangen, sind die betreffenden Personen hierüber unverzüglich zu informieren (§42 a
BDSG). Dadurch können hohe Kosten entstehen.  Ebenfalls können sich daraus auch
Schadenersatzansprüche (§7 BDSG) und Strafen herleiten.

Ist Ihre Steuerberater-, Wirtschaftsprüfer- oder Rechtsanwaltskanzlei auf einen Datenverlust vorbereitet?

Welche Lösung haben Sie für Ihre Kanzlei? Was ist zu tun? Lesen Sie hier!

Gerne stehe ich Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Ich freue mich auf Ihren Anruf!

Bernd Brinkmann

Ihr
Bernd Brinkmann
MLP Beratungszentrum StB/WP/RA
Herforder Straße 22
33602 Bielefeld

Telefon: 0521 – 9652723
Email: Bernd.Brinkmann@mlp.de

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