Bundesfinanzhof entscheidet endgültig Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im Revisionsverfahren final entschieden, dass die Fünftelregelung im vorliegenden Fall (Kapitalzahlung durch Pensionskasse) nicht anzuwenden ist (Urteil des Bundesfinanzhof vom 20.09.2016 – X R 23/15). Damit ist die gegenteilige Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz aufgehoben (Urteil vom 19.05.2015 – 5 K 1792/12). Lesen Sie bitte hier mehr zum Urteil...Mehr erfahren...
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