BFH entscheidet: Keine Fünftelregelung bei Kapitalzahlung aus Pensionskasse

Bundesfinanzhof entscheidet endgültig

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im Revisionsverfahren final entschieden, dass die Fünftelregelung im vorliegenden Fall (Kapitalzahlung durch Pensionskasse) nicht anzuwenden ist (Urteil des Bundesfinanzhof vom 20.09.2016 – X R 23/15). Damit ist die gegenteilige Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz aufgehoben (Urteil vom 19.05.2015 – 5 K 1792/12).

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Bernd Brinkmann

Bernd Brinkmann
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