Haftungsbegrenzungen
Wieder einmal führen überraschende Urteile zu neuen Erkenntnissen, die ggf. Handlungsalternativen in Ihrem Berufsalltag auslösen.
Haftungsbegrenzungen über AAB für einfache und „grobe“ Fahrlässigkeit?
Es verstärken sich Rechtsmeinungen, dass StB und WP eine Haftungsbegrenzung über AAB nur dann wirksam vereinbaren können, wenn diese auf dem Verschuldensmaßstab der „einfachen“ Fahrlässigkeit beruht (wie es im Berufsrecht der RAe per se geregelt ist). Alle typischen AAB-Texte für StB- und WP-Kanzleien würden diese Voraussetzung in den jetzigen Fassungen nicht erfüllen.
Handlungsempfehlung des Beratungszentrums:
Bitte beschäftigen Sie sich mit den RZ 282-287 des beigefügten Urteils LG Hamburg vom
12. Juli 2013. Der Tenor der Ausführungen ist für jede Kanzlei mit proaktivem Risikomanagement wichtig.Sie haben Fragen?
Hier geht´s zum Urteil vom 12. Juni 2013
Für einen Gedankenaustausch stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr
Bernd Brinkmann
MLP Finanzberatung SE
Telefon: 0521 – 962040
E-Mail:
Maklerregister-Nr.
D-FJQL-OTNO3-61
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