Wer sich im Laufe seines Lebens Vermögen aufbaut, sollte rechtzeitig klären, wie das Vermögen im Todesfall aufgeteilt wird. Falls keine letztwillige Verfügung in Form eines Testaments oder Erbvertrags getroffen wurde, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Es ist deshalb wichtig, sich frühzeitig darüber Gedanken zu machen, ob die gesetzliche Erbfolge den persönlichen Verhältnissen und Wünschen entspricht – oder ob man die Vermögensnachfolge nach eigenen Vorstellungen gestalten will.
Außerdem kann jeder durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. In diesem Fall kann eine Vorsorgevollmacht helfen. Damit können Kunden einen Menschen ihres Vertrauens bestimmen, der für sie persönliche und finanzielle Entscheidungen trifft, falls sie das selbst nicht mehr können.
MLP arbeitet mit bundesweit agierenden Kanzleien zusammen, die MLP Kunden bei der Erstellung von Vollmachten und Testamenten unterstützen, beraten und rechtssichere Dokumente erstellen. Außerdem besteht eine Zusammenarbeit mit JURA DIREKT. Mit der Online-Software „PROKURA 2.0“ von JURA DIREKT können MLP-Berater mit ihren Kunden gemeinsam Vollmachten und Patientenverfügungen vorbereiten und rechtssicher abschließen.
JURA DIREKT ist ein bundesweit tätiges Unternehmen, welches sich auf die Erstellung von Vollmachten und Verfügungen spezialisiert hat. MLP Berater können mit Hilfe der JURA DIREKT Software „Prokura 2.0“ im Interview mit dem Kunden die relevanten Daten für die Erstellung von Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Unternehmervollmacht sowie Sorgerechtsverfügungen erfassen. Die MLP Kooperations-Kanzlei erstellt im Anschluss die gewünschten Vollmachten & Verfügungen.
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