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März 8, 2016
Verschärfte steuerstrafrechtliche Risiken durch SchwarzGeldBekG und § 371 AO nF Haftungsrecht und Strafrecht sind leider sehr komplex und oft überraschend – gerade im Spannungsverhältnis Berater, Mandant und Finanzämter. So wehrt Ihr Berufshaftpflichtversicherer zwar unbegründete Ansprüche ab, sobald aber strafrechtliche Aspekte hinzutreten, geht die Abwehrfunktion Ihrer Haftpflicht-Police “ins Leere”. Genau hier setzen Strafrechtsschutzdeckungen der auf StB/WP-spezialisierten...
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