Das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG)

Das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG)

Das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz – APAReG – tritt zum 17.06.2016 in Kraft und bringt durch Anpassungen in der WPO vielfältige Änderungen im Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer.

Welche Möglichkeiten bietet diese Neuregelung den Berufsangehörigen? Die Möglichkeiten der Berufsangehörigen, ihren originären Beruf auszuüben werden erweitert und der Lebenswirklichkeit angepasst. Das führt dazu, dass neben diesen Tätigkeiten eine eigene Praxis nicht mehr unterhalten werden muss, soweit keine eigenen (persönlichen oder höchstpersönlichen) Mandate angenommen und bearbeitet werden.

Dies gilt in Zukunft insbesondere für

  • Sozien einer Sozietät
  • Partner einer einfachen Partnerschaft
  • Organe/persönlich haftende Gesellschafter/Partner einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft oder Rechtsanwaltsgesellschaft
  • Zeichnungsberechtigte Vertreter oder zeichnungsberechtigte Angestellte eines/einer Berufsangehörigen (Wirtschaftsprüfer oder vereidigtem Buchprüfer), Sozietät (mit Wirtschaftsprüfern oder vereidigten Buchprüfern), einfachen Partnerschaft (mit Wirtschaftsprüfern oder vereidigten Buchprüfern) oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Zurzeit werden die Berufsangehörigen von der Wirtschaftsprüferkammer angeschrieben und auf diese Neuregelung und die versicherungsrechtlichen Folgen hingewiesen. Welche Auswirkungen hat das auf die Versicherungspflicht?

Berufsangehörige, die in einer der oben dargestellten Positionen tätig sind und keine eigenen (persönlichen oder höchstpersönlichen) Mandate übernehmen, müssen keine eigene Praxis mehr vorhalten. Dadurch entfällt in diesen Fällen der Bedarf für eine entsprechende Titeldeckung. Auch Berufsangehörige in gemeinsamer Berufsausübung müssen künftig keinen persönlichen Versicherungsschutz mehr nachweisen, wenn sie diesen nicht benötigen. Es besteht aber die Verpflichtung, den Versicherungsschutz als Angehöriger einer Gesellschaft in gemeinsamer Berufsausübung (z. B. Sozietät, einfache Partnerschaft) nachzuweisen.

Ich besorge Ihnen die spezifischen Informationen und stehe Ihnen für ein persönliches Gespräch gerne zur Verfügung.

Bernd Brinkmann

Ihr
Bernd Brinkmann
MLP Beratungszentrum StB/WP/RA
Herforder Straße 22
33602 Bielefeld

Telefon: 0521 – 9652723
Email: Bernd.Brinkmann@mlp.de

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